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Zielgruppen des Projektes

Die erstgenannte Zielgruppe adressiert das Gespräch zwischen Arzt und Patient und somit das Fundament einer guten Behandlung. Patienten wollen gehört werden, wenn es darum geht, ihre Beschwerden diagnostisch einzuordnen und allenfalls zu behandeln. Diese Erkenntnis ist nicht neu, aber sie ist heute aktueller denn je. Vergleicht man den hier zugrunde gelegten Informationsfluss zwischen den Gesprächspartnern mit der Realität des deutschen Gesundheitssystem, dann widerspricht dieses System den Bedürfnissen eines aufgeklärten Patienten. Das deutsche Gesundheitssystem, auch als erster Gesundheitsmarkt bezeichnet, ist in Bezug auf den kommunikativen Austausch mit dem Patienten eher ein geschlossenes System. Es hat keine direkte nachfrageseitige Qualitätskontrollinstanz. Patientenseitig gestaltet sich der sogenannte erste Gesundheitsmarkt in Form einer diagnose- und behandlungsgesteuerten Anordnung und Kontrolle durch definierte medizinische Experten und Behandler, welche als Intermediäre und Kontrolleure des Wissens von Krankheit und Gesundheit fungieren.

Dem gegenüber steht das neue Phänomen des ,,Digitalen Patienten", der sich bezüglich Medizinwissen dem bisherigen geschlossenen ersten Gesundheitsmarkt entgegenstellt. Diese Gegenüberstellung impliziert, den Patienten als neuartige Quelle von Informationen und Innovationen an seiner individuellen und gesamten Gesundheitsversorgung teilhaben zu lassen. Diese Teilhabe erhält ihren Ausdruck über die Bereiche der Kommunikation zwischen den Leistungsträgern (Arzt, Pflege, Krankenkassen usw.) und dem Patienten, der medizinischen Prävention und Aufklärung, der Vernetzung der Leistungsträger untereinander, der Fort- und Weiterbildung im Sinne von eLearning einem durch Social Media Anwendungen internetbasierten sowie patientenzentrierten Krankheits- und Rehabilitationsmanagement.

Dem gegenüber steht das neue Phänomen des ,,Digitalen Patienten", der sich bezüglich Medizinwissen dem bisherigen geschlossenen ersten Gesundheitsmarkt entgegenstellt. Diese Gegenüberstellung impliziert, den Patienten als neuartige Quelle von Informationen und Innovationen an seiner individuellen und gesamten Gesundheitsversorgung teilhaben zu lassen. Diese Teilhabe erhält ihren Ausdruck über die Bereiche der Kommunikation zwischen den Leistungsträgern (Arzt, Pflege, Krankenkassen usw.) und dem Patienten, der medizinischen Prävention und Aufklärung, der Vernetzung der Leistungsträger untereinander, der Fort- und Weiterbildung im Sinne von eLearning einem durch Social Media Anwendungen internetbasierten sowie patientenzentrierten Krankheits- und Rehabilitationsmanagement.

Ein gesetzlich legitimierter Anspruch auf eine Zweitmeinung besteht in Deutschland erst seit dem Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes im Juli 2015 und hat ausschließlich für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung Gültigkeit. Dieser im Gesetz verbriefte Anspruch findet seinen Niederschlag in §27 b SGB V und ist eine optionale Leistung. Die Option vor einem operativen Eingriff eine medizinische Zweitmeinung in Anspruch zu nehmen, kann sich durchaus auszahlen – gesundheitlich und finanziell. Was in vielen Ländern bereits Routine ist, scheint sich in Deutschland nur langsam durchzusetzen. In den USA beispielsweise sind zweite Arztmeinungen bei bestimmten Operationen schon seit Jahren verpflichtend.