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Die Konzeption und Infrastruktur der App berücksichtigt ergänzend auch die Aspekte von §291a SGB V und §68 SGB V. Die genannten Paragraphen betreffen das Verbot für die Weitergabe medizinischer Daten an Dritte. Damit wird vorgegeben, dass persönliche Gesundheitsdaten nur auf Wunsch des Patienten, Ärzten, Krankenkassen, Staatlichen Behörden oder Versicherungen zur Verfügung gestellt werden. Der Patient kann sich somit selbst vor einer von ihm nicht gewollten Weitergabe seiner Daten schützen.